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Tollwut

Die Tollwut wird über Bissverletzungen übertragen und breitet sich auf dem Lymphweg bis ins Gehirn aus, wo sie alle Hirnzellen und alle Rückenmarkszellen in einen Entzündungszustand versetzt. Sie tritt vorwiegend bei Säugetieren auf, kann aber auch auf Vögel übertragen werden. Auch Menschen werden von Tollwut nicht verschont. Die charakteristischen Symptome einer Tollwutinfektion sind Wesensveränderungen, Erregungszustände und Lähmungen. Die Krankheit ist weltweit verbreitet und wird durch den Rhabdovirus ausgelöst. Gelangt ein Virus in ein Säugetier, so nimmt es artspezifischen Charakter an, wobei es allerdings nicht seine Infektiösität gegenüber anderen Säugetieren verliert.

Für die Übertragung spielt die Katze, im Gegensatz zum Hund, eine untergeordnete Rolle, kann aber bedeutungsvoll werden als Überträger auf den Menschen. Ein infiziertes Tier scheidet die Viren im Speichel schon aus, obwohl die Erkrankung noch nicht sichtbar geworden ist. Es besteht aber auch die Möglichkeit einer Infektion, wenn man Wunden hat und dann mit dem Speichel des Tieres in Berührung kommt. Dabei kommt es nicht auf die Grösse der Wunden an - bei Katzen hat man immer Kratzer. Selbst durch eine Tröpfcheninfektion kann der Virus übertragen werden. Das Virus kann man mit zahlreichen Desinfektionsmitteln vernichten, das gebräuchlichste ist Formalin. Herrscht dagegen ein idealer Nährboden vor, niedrige Temperatur (4 Grad Celsius und weniger), Trockenheit oder Fäulnis, dann bleibt das Virus viele Wochen infektionstüchtig.

Die Viren geraten über die Lymph- oder Blutbahn an die Endungen der Nerven, wandern an ihnen entlang ins Rückenmark und steigen dann bis ins Gehirn auf, wo sie sich dann hemmungslos vermehren. Von dort aus streuen sie dann bis in die Speicheldrüsen, Tränendrüsen und ins Fettgewebe, wo sie sich erneut vermehren. Die Inkubationszeit beträgt 2 bis 8 Wochen. Die Symptome sind anfangs unspezifisch. Sie können sich in der sogenannten "rasenden Wut" oder im Bild der "stillen Wut" äussern. Die Tiere magern ab, erbrechen, haben Durchfall und Darmlähmungen. Später treten dann Schluckbeschwerden infolge der Lähmung des Kehlkopfes auf, Unterkieferlähmungen, Lähmungen der Gliedmassen und Speichelfluss. Die Tiere neigen dazu lichtscheu zu werden und verkriechen sich, zeigen Verhaltensstörungen wie ständiges, lautes Miauen und eine erhöhte Schreckhaftigkeit. 1 bis 2 Tage nach dem ersten Auftreten einiger Symptome muss man mit plötzlichen Beissüberfällen und Anfällen von Raserei rechnen. Jetzt werden auch ganz vertraute Personen unmotiviert angegriffen. Dann kommt es zur Lähmung der Hinterbeine, die sich zuerst in einer Gangunsicherheit bemerkbar macht, dann aber werden die Beine schlaff hinterhergezogen. Harn und Kot kann nicht mehr kontrolliert abgesetzt werden. Es kommt zu Lähmungen der Gesichtsmuskulatur, die Grösse der Pupillen verändert sich, es tritt eine Lähmung der Augenmuskulatur ein. Im allgemeinen tritt der Tod nach wenigen Tagen durch Lähmung des Herzens oder der Lunge ein.

Da die Symptome anfangs so unterschiedlich sind, kann die Diagnose nur durch Befragung des Halters und auf Verdacht gestellt werden. Treten aber Lähmungserscheinungen auf, wird der Tierarzt immer zuerst an Tollwut denken. Mit Hilfe eines Abklatschtests von der Augenoberfläche kann dann die Diagnose gestellt werden. Vorausgesetzt, die Infektion ist soweit fortgeschritten, dass die Viren die Tränendrüsen erreicht haben.

Die Krankheit endet immer tödlich. Die Behandlung der Tollwut ist aussichtslos und nach dem Seuchengesetz verboten. Es besteht Meldepflicht. Bei erhärtetem Verdacht muss das Tier eingeschläfert werden, um eine Übertragung auf den Menschen zu verhindern.

Folgende Krankheiten zeigen ähnliche Anfangssymptome und können somit mit Tollwut verwechselt werden: Toxoplasmose, Endoparasiten, Pseudotollwut, Tetanus, Bleivergiftung, Gehirn- und Rückenmarkserschütterung, Leukose, FIV, FIP, Knochenschwund, Herzklappenerkrankung u.v.m.

Gegen Tollwut sollte jedes Tier geimpft werden! Selbst reine Wohnungskatzen können über Schuhe oder Kleider (z.B. nach einem Waldspaziergang) angesteckt werden. Die Impfung muss jährlich wiederholt werden. Eine Nachimpfung bei unregelmässig eingehaltenen Impfterminen wird schwierig, da eine Katze nur geimpft werden darf, wenn nachgewiesen wird, dass sie mindestens 4 Wochen und längstens ein Jahr vor dem Zeitpunkt, an dem sie mit dem Tollwutvirus in Berührung gekommen ist, zuletzt geimpft worden ist.

In Tollwutsperrbezirken werden alle frei herumlaufenden Wild- und Haustiere abgeschossen! Über Tollwutsperrbezirke informiert Sie Ihre Gemeindeverwaltung.

 

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